Leistungen und Mitgliedsbeiträge des Schwäbischen Albvereins
- Kostenlose Zustellung der regelmäßg erscheinenden Mitgliederzeitschrift »Blätter des Schwäbischen Albvereins«,
- jährlich als Vereingabe eine Wanderkarte im Maßstab 1:35000,
- eine verbilligte Übernachtung in einem unserer Wanderheime,
- verbilligter oder kostenloser Zutritt zu Bauten und Türmen, die dem Schwäbischen Albverein gehören oder von ihm zugänglich gemacht werden,
- verbilligter Bezug von Karten, Büchern und Schriften, welche der Schwäbische Albverein herausgibt,
- Sie erhalten bei allen Vereinen, die dem Verband Deutscher Wander- und Gebirgsvereine angeschlossen sind, die gleichen Leistungen wie die Mitglieder dieser Vereine,
- DWV-Mitgliedskarte vom Deutschen Wanderverband.
Nähere Informationen finden Sie hier. - dem Grundbeitrag, welcher dem Gesamtverein für seine Aufgaben zur Verfügung steht
- dem Ortsgruppenzuschlag, welcher für die Aufgaben der Ortsgruppe zur Verfügung steht.
Der Grundbeitrag wird laut Satzung vom Hauptausschuss festgelegt, der Ortsgruppenzuschlag wird von den einzelnen Ortsgruppen bestimmt und ist unterschiedlich.
Bei den Beiträgen zum Schwäbischen Albverein handelt es sich um Jahresbeiträge.
Art der Mitgliedschaft | Grundbeitrag |
Einzelmitglied | Euro 33,- |
Einzelne Jugendliche ab 14 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres |
Euro 13,- |
Einzelne Kinder unter 14 Jahren | Euro 3,- |
Familien/(Ehe)Paare (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
Euro 47,- |
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
Euro 27,- |
Körperschaftsmitglieder (inkl. OG-Zuschlag) |
Euro 85,- |
Wir erheben keinen Zuschlag für unsere Ortsgruppe
Stand Mai 2022